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Podcast: 18 werden mit Behinderung - was ändert sich mit der Volljährigkeit?

Der 18. Geburtstag des eigenen Kindes ist für alle Eltern was Besonderes und für die Kinder der Schritt ins Erwachsenenleben. Doch wenn ein Kind mit Behinderung 18 wird, stehen für die Eltern einige zusätzliche Entscheidungen an, z.B.: Wer übernimmt die gesetzliche Betreuung des Kindes? Hat es Anspruch auf Grundsicherung? Was passiert, wenn das Kind ausziehen und selbständig wohnen möchte?

All diese Themen wurden in einem gemeinsamen Info-Abend des vkm, der EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabe Beratung) und des Ambulanten Hammer Kinder- und Jugendhospizdienstes besprochen.

Zunächst gaben die beiden EUTB-Beraterinnen Silke Richwien und Daniela Weise einen Überblick über das Betreuungsrecht, Pflegestufen und Möglichkeiten der Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt. Dazu gab es Informationen zu finanziellen Unterstützungen wie Grundsicherung, Kindergeld oder Eingliederungshilfe.

Besonders spannend waren die Erzählungen zweier Mütter, deren behinderte Kinder bereits erwachsen sind:

Christines Sohn hat das Down Syndrom, wurde größtenteils inklusiv beschult und arbeitet inzwischen auf dem ersten Arbeitsmarkt, in der Küche einer Hammer KiTa. Möglich ist das durch eine Maßnahme der AWO in Kamen. Simone Niewerth vom vkm hat mit ihr gesprochen.

Susannes Sohn Alexander hat bei der Geburt einen Sauerstoffmangel erlitten und ist seitdem schwerst mehrfachbehindert. Sie schilderte eindrücklich, wie schwierig es für sie als Mutter war, sich nach Alexanders 18. Geburtstag bei der Pflege vom Amt „begutachten“ zu lassen.

Insgesamt war der Abend eine gelungene Mischung aus Information und regem Austausch der Eltern untereinander. Auch die online zugeschalteten Eltern beteiligten sich im Chat. Die Organisatorinnen von vkm, EUTB und Hospizdienst waren sich einig, dass sie eine solche Informationsveranstaltung künftig regelmäßig anbieten möchten und auch insgesamt die Zusammenarbeit zu vertiefen.